Hinweisgeberschutzgesetz / Whistleblowing
Große Wirtschaftsskandale wie zuletzt der Fall „Wirecard“ oder das sogenannte „Diesel-Gate“ sorgen dafür, dass sich das Thema „Whistleblowing“ in den Nachrichten hält und der Gesetzgeber weitere Regulierungen vorantreibt – zuletzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die in Deutschland im sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz mündet.
Durch die Hinweisgeberrichtlinie (auch: Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937,[1][2] sollen Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, und in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen, geschützt werden, wenn sie Verstöße[3] gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen. Dadurch tragen diese Personen als Hinweisgeber[4] entscheidend dazu bei, dass solche Verstöße überhaupt aufgedeckt und unterbunden werden können. Potenzielle Hinweisgeber könnten jedoch aus Angst vor Repressalien davor zurückschrecken, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Durch diese Richtlinie und die Umsetzung in nationales Recht der Unionsmitgliedstaaten soll sowohl auf Unionsebene als auch auf internationaler Ebene ein ausgewogener und effizienter Hinweisgeberschutz (Whistleblower) geschaffen werden. (Artikel 1 dieser Richtlinie).[5]