Aktuelles

Aktionswoche vom 18. bis 22. Juni 2012

  • Venenmessen
  • Rollatorentag
  • Bemer-Gesundheitssystem

Aktuelle Stellenangebote

  • Medizintechniker (m/w)

Fortbildungen


Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8.00 - 18.00 Uhr

Samstag                                09.00 - 12.00 Uhr


 


Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie stets aktuell über uns und unsere Leistungen.


Stellenangebote Stand: 27.04.2012

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Fortbildungen Stand: 27.04.2012

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Veranstaltungen Stand: 27.04.2012

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Rechtsgrundlage Stand: 01.11.2011

Krankheitskosten können abgesetzt werden

Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzten. Mit dem Steuervereinfachungsgestz 2011 will der Gesetzgeber die steuerzahlerfreundliche Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs zum erleichterten Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung aushebeln. Dazu sollen die strengen Verwaltungsregeln Gesetz werden. Verordnungen oder Bescheinigungen müssen daher vor Beginn einer Heilmaßnahme oder dem Kauf eines medizinischem Hilfsmittels ausgestellt werden.

Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Bei besonderen Maßnahmen brauchen Sie ein amtsärtzliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dazu gehören neben Bade-, Heil-, Klima- oder Vorsorgekuren unter anderem auch psychotherapeutische Behandlungen, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden und Krankenbesuche.

Möchten Sie sich genauer informieren, die PKF Wulf Egermann berät Sie gerne.



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Rechtsgrundlage Stand: 25.03.2011

Wasserfeste Gehhilfen zählen zum Leitungsumfang der GKV

BSG-Urteile vom 25.06.2009, Az. B 3 KR2/08R, B 3 KR10/08 R und B 3 KR19/08 R

In drei Revisionsverfahren hat das Bundessozialgericht über die Frage entschieden, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen einen beinamputierten Menschen zusätzlich zu einer Laufprothese mit einer wasserfesten Prothese ausstatten muss. Den Anspruch auf Versorgungen mit einer wasserfesten Prothese, auch Bade- oder Schwimmprothese genannt, hat der erkennende Senat grundsätzlich bejaht. Der Einsatz einer wasserfesten Gehhilfe ist notwendig, um ein sicheres Gehen und Stehen im Nassbereich zu ermöglichen.

 


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Wir freuen uns, Sie auf unserer neuen Homepage begrüßen zu können. Ab sofort können wir Ihnen hier aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.